Füllungen und Inlays

Zahnfarbene Füllungen

Alternative und kosmetische Füllungsmethoden Amalgam-Füllung

Dunkle Stellen im Mund „verfinstern“ ein Gesicht. Sie erscheinen kalt, ungepflegt und stören ein harmonisches Bild ganz empfindlich. Eine größere Anzahl solcher „schwarzen Löcher“ erschrecken eher diejenigen, die eigentlich mitlachen sollen.

Was sind vernünftige Alternativen? Welche Materialien kommen für farblich auf die eigenen Zähne abgestimmte Füllungen in Frage?

Zahnfarbene Füllung
  • Zemente sind in der Regel provisorische Füllungsmaterialien, eine Übergangslösung. Sie dienen zum Aufbau fehlender Zahnsubstanz unter Kronen.
  • Kunststoffe haben ihr eigentliches Einsatzgebiet in den nicht kaubelasteten Zahnabschnitten, also in den Frontzähnen und zum Beispiel wangenwärts in den Seitenzähnen. Kleine Defekte, allseitig von hartem Zahnschmelz umgeben, können einfach und langfristig mit Kunststoffen versorgt werden.
  • Keramik kommt in mehreren Varianten zum Einsatz: als labortechnisch vorgeformte Vollkeramik für Inlays, Kronen und kleine Brücken, aber auch als aufgebrannter Überzug auf metallische Grundstrukturen für Inlays oder Keramikverblendkronen. Oder als fest aufgeklebtes und chemisch mit der Zahnsubstanz verbundenes „Veneer“ zum Verkleiden entstellender Zahndefekte. Wir stellen die Keramikrestaurationen mittels „CEREC-Verfahren“ direkt in einer Sitzung in der Praxis her.

Haltbarkeit (je nach Größe, Lage bzw. Art) und Kosten von Füllungen:

  • Zemente: 0,5 bis 2 Jahre
  • Kunststofffüllungen: 4 bis 6 Jahre, 15 – 60 €
  • Kunststoff-Inlays: 6 bis 8 Jahre; 60 – 120€
  • Keramik-Inlays: 8 bis 12 Jahre; 180 – 350€

Die Kostenbeteiligung der der gesetzlichen Krankenversicherung wird automatisch über die Krankenversicherungskarte abgerechnet. Die Mehrkosten sind vom Patienten direkt an die Praxis zu zahlen.

Die richtige Wahl zu treffen fällt schwer. Ganz ohne individuelle Beratung durch den Zahnarzt und das Praxisteam geht es nicht. Sicher gibt es Regeln für eine gute Wahl, z.B. je weniger der Zahn vorgeschädigt ist und je länger er erhalten bleiben soll, desto höherwertiger sollte die Wiederherstellungsmaßnahme sein. Aber die persönlichen Wünsche des Patienten, was ihm gefällt und wie er sich wohl fühlt, sind letztlich wichtig.

Zahnarztpraxis
Dr. med. Günter Trommer

Kötitzer Str.1
01640 Coswig

Telefon 03523 / 75039
Telefax 03523 / 701052
Mobil 0171 / 5216889

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